Mich würde an der Stelle eigentlich mal interessieren, was das deutsche Arbeitsrecht dazu sagt.
Fakt ist doch, der Spieler hat einen Vertrag, RBL will ihn dazu nötigen, diesen zu verlängern, oder droht mit der Ersatzbank, falls kein Verein bereit ist, die geforderte Ablöse zu zahlen. Etwas, worauf Werner selbst aber keinen Einfluss hat. Wohl aber RBL.
Da man dass auch öffentlich so kund tut, grenzt das doch schon an Nötigung. Es mag zwar sein, dass ein Arbeitsvertrag keine Einsatzzeit garantiert, aber es gibt wohl keinen Fall, in dem das so eindeutig kommuniziert wird.
Ist zwar auch fragwürdig, dass wir dem Verein die Pistole auf die Brust setzen und mit einem ablösefreien Wechsel 2020 drohen, aber das ist ja wiederum ein anderes Thema. Zumal sich das vor 2020 auch gar nicht beweisen ließe.
Eigentlich müsste es mal jemand darauf anlegen.